Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.01.2026 Liquidationseröffnungsbilanz zum Geschäftsjahr vom 18.09.2024 bis zum 18.09.2024
02.01.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 18.09.2024 bis zum 17.09.2025
02.01.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 17.09.2024
11.02.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 13.09.2023 bis zum 31.12.2023
27.09.2024
Liquidation
13.10.2023
Neueintragungen